Telefonnummer 044 508 75 30
Als Steuerberater in Zürich sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Zürich, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen
Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien.
Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.
Jetzt kostenlos & unverbindlich ein Angebot erhalten
Sie möchten Ihre Steuererklärung stressfrei erledigen lassen? Kein Problem! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 044 508 75 30 an oder füllen Sie unser Formular kostenlos und unverbindlich aus. Wir holen Ihre Unterlagen direkt bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab und bringen die fertig ausgefüllte Steuererklärung zurück. So sparen Sie Zeit und müssen sich um nichts kümmern.
Kundenzufriedenheit
100% Sicherheit & Datenschutz
Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen
" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war die Steuererklärung erledigt und an die Steuerverwaltung gesendet . "
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Steuerberatung Zürich für Privatpersonen
Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.
✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
✓ Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
✓ Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen
✓ Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab
Die Steuererklärung in Zürich ausfüllen lassen und dabei Steuern sparen. Sie können uns Ihre Unterlagen per Post senden oder direkt in unserem Büro vorbeibringen. Unsere Steuerexperten berechnen die Kosten nach Stundenaufwand. Bei einer einfachen Steuerberatung beginnen die Kosten bei CHF 100.- bis CHF 150.- pro Stunde, während für komplexere Fälle ein höherer Stundenansatz von CHF 160.- bis CHF 300.- gilt.
Das Ausfüllen der Steuererklärung kann aufwendig und kompliziert sein. Wenn Sie keine Zeit oder keine Lust haben, sich damit zu beschäftigen, ist es sinnvoll, uns damit zu beauftragen. So sparen Sie nicht nur Zeit und Stress, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist.
Ein grosser Vorteil, wenn Sie Ihre Steuererklärung von uns ausfüllen lassen, ist die Sicherheit, dass alles ordnungsgemäss erledigt wird. Fehler oder Unachtsamkeiten in der Steuererklärung können zu Problemen mit dem Steueramt führen, was zu Nachzahlungen oder Strafen führen kann. Mit unserer Hilfe verringern Sie das Risiko solcher Fehler und können sicher sein, dass Ihre Steuerangelegenheiten in besten Händen sind.
Preise und Kosten für die Steuererklärung ausfüllen lassen in Zürich:
Wer in Zürich Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen die wir in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch beraten. Wir haben für sie eine Auflistung erstellt in welchen Steuerfällen wir weiterhelfen können.
Steuerberatung Privatpersonen (Arbeitnehmer, Selbständige, Studenten, Lehrlinge oder Familien) Zürich:
Wie jedes Jahr flattert sie Anfang des neuen Jahres in die Briefkästen: die Steuererklärung. Auch im Kanton Zürich werden Anfang 2025 wieder alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu aufgerufen,
ihre Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr 2024 einzureichen. Für viele ist das ein lästiger Pflichttermin, der sich Jahr für Jahr wiederholt. Dennoch ist es wichtig, sich damit zu
befassen und die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um unnötige Mahngebühren oder Umtriebe zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um die Einreichefrist, was zu tun ist,
wenn man mehr Zeit braucht, und wie Sie eine Fristverlängerung korrekt beantragen können.
Im Kanton Zürich endet die reguläre Einreichefrist für die Steuererklärung am 31. März 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle Steuerpflichtigen ihre vollständig ausgefüllte Steuererklärung bei der zuständigen Steuerverwaltung einreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Steuererklärung auf Papier ausfüllen oder das elektronische Steuererklärungstool des Kantons Zürich, ZHprivateTax, nutzen. Beide Varianten sind zulässig, wobei die digitale Abgabe für viele inzwischen die einfachere und bequemere Lösung darstellt.
Wer schon früh im Jahr alle nötigen Unterlagen zur Hand hat und sich rechtzeitig darum kümmert, kann die Steuererklärung meistens ohne grössere Probleme bis zum 31. März erledigen. Dazu gehören
insbesondere Lohnausweise, Kontoauszüge, Nachweise zu Krankheitskosten, Spendenquittungen, Belege zu Weiterbildungen oder auch Unterlagen zu Liegenschaften. Je besser man diese Unterlagen während
des Jahres sammelt und ordnet, desto einfacher gestaltet sich das Ausfüllen der Steuererklärung.
Manchmal kommt einem das Leben dazwischen: Berufliche Verpflichtungen, private Herausforderungen oder ganz einfach das Vergessen können dazu führen, dass der März schneller vorbei ist, als man
gedacht hätte. In solchen Fällen ist es möglich, im Kanton Zürich eine Fristverlängerung zu
beantragen. Diese Möglichkeit ist unkompliziert und verhindert, dass man wegen einer verspäteten Abgabe Mahngebühren bezahlen muss.
Die Fristverlängerung kann bis spätestens 30. November 2025 beantragt werden. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall schon vor Ablauf der ordentlichen Frist am 31. März erkennen, ob Sie mehr Zeit benötigen. Selbst wenn Sie diese Frist bereits verpasst haben, kann die Fristverlängerung auch nachträglich noch beantragt werden, solange dies vor dem 30. November 2025 geschieht.
Weiterführende Themen:
Steuererklärung Zürich
Steuerfuss Zürich
Steuerverwaltung Zürich
Steuerrechner Zürich
ZHprivateTax
Quellensteuern Rechner
Steuern Zürich
Wegleitung
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge:
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